Fachbereich Werte und Normen
Das Fach „Werte und Normen“ stellt sich vor:
Seit etwa 30 Jahren gibt es als Alternative zum kirchlich gebundenen Religionsunterricht ein eigenes Unterrichtsfach, das in Niedersachsen WERTE UND NORMEN heißt. In anderen Bundesländern heißt es „Ethik“ oder „Praktische Philosophie“. Dieses Fach wurde für Schülerinnen und Schüler eingerichtet, die nicht am evangelischen oder katholischen Religionsunterricht teilnehmen möchten, teils, weil sie einer anderen Religion (Islam, Hinduismus, Buddhismus u.a.) angehören, teils auch, weil sie ganz ohne religiösen Hintergrund aufgewachsen sind. Damit steht die Teilnahme an dem Fach prinzipiell jedem Schüler offen.
Welche Kompetenzen vermittelt das Fach WERTE UND NORMEN?
Der Unterricht vermittelt „religionskundliche Kenntnisse, das Verständnis für die in der Gesellschaft wirksamen Wertvorstellungen und Normen und den Zugang zu philosophischen, weltanschaulichen und religiösen Fragen“ (§ 128, NSchG). In diesem Zusammenhang hat das Fach die demokratischen Grundwerte zu vermitteln sowie „gesellschaftlich anerkannte moralische und rechtliche Normen aufzuzeigen und Aspekte des Werte- und Normenwandels zu untersuchen“ (S. 8). Mit diesem Auftrag werden die Bezugswissenschaften offenkundig: Philosophie, Religionswissenschaft, Rechtswissenschaften, Naturwissenschaften sowie Sozialwissenschaften wie Politikwissenschaft, Soziologie und Psychologie.
Die Vermittlung wesentlicher Wertvorstellungen und Normen geschieht dabei auf der Grundlage weltanschaulicher Neutralität, indem „die unterschiedlichen Weltanschauungen und Wahrheitsauffassungen im Sinne einer prinzipiellen Pluralität berücksichtigt“ (KC, S. 5) werden – allerdings nicht im Sinne von Beliebigkeit, sondern im Rahmen von Wertvorstellungen, die den Grund- und Menschenrechten oder der Landesverfassung zugrunde liegen (vgl. § 2, NSchG).
„Immanuel Kants elementare Frage „Was soll ich tun?“ stellt gewissermaßen ein Leitmotiv des Unterrichtsfachs Werte und Normen dar“ (KC, S. 5). Die Antwort geben die Normen: Keine Gewalt anwenden, das Eigentum anderer respektieren, die Umwelt schützen usw. Hinter diesen Normen stehen Werte wie z.B. Gesundheit, Ordnung, Friede, Toleranz u.v.a.m. Weil viele Werte und Normen auch aus religiösen Traditionen stammen, gehören zu den Inhalten dieses Faches auch die Grundzüge der Weltreligionen. So sollen die Schülerinnen und Schüler insbesondere den wertschätzenden, respektvollen Umgang miteinander in einer „bunt“ gewordenen Gesellschaft lernen. Dazu gehört v.a. ein richtig verstandener Toleranzbegriff, nämlich, dass nicht einfach jedwedes Verhalten hinzunehmen ist, sondern dass intolerantes Verhalten nachgerade nicht zu tolerieren ist (vgl. Jg. 5/6: Leitthema „Leben in Vielfalt“, KC, S. 22).
Damit trägt das Fach Werte und Normen dem im Niedersächsischen Schulgesetz (§2) formulierten Ziel, nämlich „die Persönlichkeit der Schülerinnen und Schüler auf der Grundlage des Christentums, des europäischen Humanismus und der Ideen der liberalen, demokratischen und sozialen Freiheitsbewegungen“ weiterzuentwickeln, in besonderem Maße Rechnung, indem die Schülerinnen und Schüler befähigt werden, sich mit Wirklichkeit und Wahrheitsansprüchen auseinanderzusetzen, ihre ethische Urteilsfähigkeit in Bezug auf die Moralität und Legitimität ihres Handelns zu entwickeln sowie zu einer Werteorientierung in lebensanschaulichen und religiösen Diskursen zu kommen.
Das Fach Werte und Normen beinhaltet in der SEK I (Jg. 5-10) die Themenkomplexe zu Fragen nach dem Ich, nach der Zukunft, nach Moral und Ethik, nach der Wirklichkeit und nach Orientierungsmöglichkeiten. Diesen inhaltsbezogenen Kompetenzbereichen werden in jedem Doppeljahrgang bestimmte Leitthemen zugeordnet, die den Fragenkomplex konkretisieren (s. schuleigenes Curriculum).
In der SEK II (Jg. 11-13) sind jedem Jahrgang zwei Rahmenthemen zugeordnet: In der Einführungsphase „Individuum und Gesellschaft“ und „Religionen und Weltanschauungen“, in der Qualifikationsphase 1 „Anthropologie“ und „Ethik“, in der Qualifikationsphase 2 „Wahrheit und Wirklichkeit“ und „Lebensentwürfe“. Diese Themen werden in je ein Pflichtmodul und mehrere zur Auswahl stehende Wahlmodule aufgefächert (s. schuleigenes Curriculum).
Weiterführende Informationen
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