Förderkonzepte und individuelle Lernentwicklung
Unser Konzept zum individuellen Forder- und Förderbedarf von Schülern der Klassen 5 bis 10 umfasst folgende Maßnahmen:
Dokumentation der individuellen Lernentwicklung
Der individuelle Forder- und Förderbedarf ergibt sich dabei aus der fortlaufenden Dokumentation der Lernentwicklung besonders begabter bzw. besonders zu unterstützender Schüler in den ILE-Bögen (Individuelle Lernentwicklung). Um lerngruppenspezifische Analysen (Stärken und Schwächen einer Klasse) vorzunehmen, hat das Gymnasium Oesede pädagogische Konferenzen in den Klassenstufen 5-9 eingeführt. In diesen Beratungskonferenzen werden nach einer Diagnose der Klassensituation konkrete Zielvereinbarungen der Klassenlehrerschaft bezüglich pädagogischer oder fächerübergreifend-methodischer oder fächerübergreifend-inhaltlicher Maßnahmen für eine Klasse bzw. für einzelne Schüler getroffen und protokolliert. Die Evaluation konkreter pädagogischer Forder- und Fördermaßnahmen für eine Lerngruppe bzw. einzelne Schüler erfolgt in regelmäßigen Abständen.
Bei der Förderung von leistungsschwachen Schülern am Gymnasium kann es nur um einen Ausgleich punktueller Schwächen gehen, die durch Lerndefizite, durch Anpassungsschwierigkeiten, durch Fehlzeiten, durch Lernschwächen auf klar umgrenzten Lernfeldern bedingt sind. Daher ist die Förderung prinzipiell nicht auf Dauer angelegt und vorrangig in den Klassen 5 und 6 angesiedelt. Darüber hinaus ist aber auch in den Klassen 7 bis 10 eine Förderung beim Ausgleich vorübergehender Schwächen notwendig.
Organisationsformen der Förderung:
- Es werden bedarfsorientiert Fördergruppen für Deutsch, Mathematik, Englisch, Französisch und Latein eingerichtet.
- Die Fachlehrer diagnostizieren konkrete Schwächen von Schülern, weisen sie mit dieser Diagnose der Fördergruppe zu und sprechen den Inhalt der benötigten Förderung mit dem Leiter des Förderunterrichts ab. Die Klassenlehrer werden von Anfang an in den Entscheidungsprozess miteinbezogen, damit das Gesamtleistungsbild des Schülers mitberücksichtigt wird. Der Klassenlehrer informiert die Eltern über die geplante Förderung, die diese unterstützend begleiten sollten.
- Die aktive Mitarbeit der Schüler bei der Behebung der Schwächen ist unbedingt erforderlich. Daher soll es auch möglich sein, einen Schüler bei mangelndem Einsatz von der Förderung auszuschließen. Die Teilnahme am Förderunterricht ist nur auf eine begrenzte Zeit hin angelegt und nicht im Sinne eines generalisierten, unbegrenzten Nachhilfeunterrichts zu verstehen. Fehlt ein Schüler im Förderunterricht, muss eine Entschuldigung der Eltern vorgelegt werden.