Hausordnung, Nutzungsregelung von digitalen Endgeräten, Mensaordnung sowie Regeln im Internet

Hausordnung

gem. Beschlüsse der Gesamtkonferenzen vom 29.09.1982, 17.12.1987, 10.04.1989, 20.07.1998, 13.04.2000 u. 21.03.2001, 06.06.2002, 26.02.2004, 14.04.2010, 14.03.2011, 07.03.2018
Schüler, Lehrer und Eltern haben diese Hausordnung beschlossen, um das Gemeinschaftsleben in der Schule zu regeln. Voraussetzung für eine sinnvolle Zusammenarbeit ist Verantwortungsbewusstsein und gegenseitige Rücksichtnahme.

  1. Einrichtungsgegenstände und Lehrmittel sind Eigentum des Schulträgers. Da sie allen zur Verfügung stehen, sollten wir sie schonend behandeln. Wer sie vorsätzlich oder fahrlässig beschädigt, wird zur Verantwortung gezogen. Beschädigungen oder Verluste sind unverzüglich dem Hausmeister oder dem Sekretariat zu melden.
  2. Mäntel und ähnliche Kleidungsstücke werden an die Haken vor den Unterrichtsräumen gehängt. Jeder achte selbst auf Wertgegenstände, die in besonderen Fällen im Sekretariat abgegeben werden können.
  3. Das Mitbringen von Waffen aller Art sowie die Verwendung von Gegenständen, die zu Verletzungen führen können, z.B. Laser-Pointer ist untersagt. Spiele, die offensichtlich zu Verletzungen oder Beschädigungen führen, wie z. B. Schneeball- oder Steinwerfen, sind nicht erlaubt.
    Das Mitbringen von Plakatschreibern ist nicht erlaubt. Die unterrichtsbezogene Verwendung regeln die Fachlehrer.
  4. Alle an der Gestaltung des schulischen Internet-Angebotes Beteiligten sind verpflichtet, die an unserer Schule gültige Netiquette einzuhalten.
  5. Unverzüglich nach dem Läuten begeben sich alle Schülerinnen und Schüler in die Unterrichtsräume und dort zu den Plätzen. Die Türen werden geschlossen. Wenn 5 Minuten nach dem Läuten die Lehrerin/der Lehrer noch nicht erschienen ist, meldet die Klassensprecherin/der Klassensprecher bzw. die Kurssprecherin/der Kurssprecher dieses im Sekretariat.
    Während der Unterrichtsstunden sollen sich keine Schülerinnen/Schüler auf den Fluren aufhalten. Findet in der 2. oder 4. Stunde Unterricht in Fachräumen statt, bringen die Schüler/Schülerinnen ihre Taschen gleich anschließend zu den Klassenräumen und gehen dann in die Pause. Findet dieser Unterricht in der 3. und 5. Stunde statt, bringen die Schüler/Schülerinnen ihre Taschen gleich nach der 2. oder 4. Stunde zu den Fachräumen und gehen dann in die Pause.
  6. Die Schülerinnen/Schüler begeben sich zu Beginn der großen Pausen auf den Schulhof oder in das Pädagogische Zentrum. Sie sollten sich bei trockenem Wetter auf den Schulhof begeben. Die Schülerinnen/Schüler der Oberstufe können zu Beginn der großen Pausen ihre Kursräume aufsuchen. Schülerinnen/Schüler der Mittelstufe dürfen das Schulgrundstück während der Pausen und Freistunden nicht verlassen. Falls Schülerinnen/Schüler der Oberstufe in Pausen und Freistunden das Schulgelände verlassen, entfällt für sie der schulische Versicherungsschutz.
  7. Auf dem Hof ist nur das Ballspielen mit Tennis- und Softbällen erlaubt. Tennisbälle dürfen nicht geworfen werden. Nur auf dem Hartplatz sind Lederbälle erlaubt.
  8. Alle Verkehrsteilnehmer sind verpflichtet, sich auf den Parkplätzen der Schule besonders vorsichtig und rücksichtsvoll zu verhalten. Während der Pausen und Freistunden ist den Schülerinnen/Schülern der Aufenthalt im Bereich der Zweiradstände nicht erlaubt. Auf dem schuleigenen Parkplatz dürfen während der Unterrichtszeiten bis 14.00 Uhr lediglich Lehrkräfte, Mitarbeiter und Besucher parken.
  9. Jeder Schüler/jede Schülerin ist für die Sauberkeit und Ordnung seines/ihres Platzes verantwortlich. Nach Unterrichtsschluss werden die Stühle unter der Tischplatte eingehängt. Das Kauen von Kaugummi in den Klassen- und Kursräumen ist untersagt. Zwei Schülerinnen/Schüler jeder Klasse sorgen dafür, dass die Tafel geputzt, der Klassenraum gelüftet und in den Pausen und nach Unterrichtsschluss das Licht ausgeschaltet wird. Nach der letzten Stunde schließen sie die Fenster.
  10. Die Klassenräume werden am Ende der 2. und der 4. Stunde für die Zeit der großen Pausen vom Fachlehrer abgeschlossen.
  11. Für die Bibliotheken und die Cafeteria gelten besondere Ordnungen. Den Schülern/Schülerinnen soll für Gemeinschaftsveranstaltungen im Rahmen des Schullebens nach Absprache mit dem Schulleiter ein geeigneter Raum zur Verfügung gestellt werden.
  12. Das Sekretariat ist für Schüler/Schülerinnen in den großen Pausen geöffnet. Dem Schulassistenten müssen Arbeitsaufträge rechtzeitig mitgeteilt werden.

.

Hausordnung zur Nutzung von digitalen Medien am Gymnasium Oesede (Beschluss der GK vom 22.03.2023)

Prämisse:

Unter digitalen Medien verstehen wir u.a. Endgeräte wie Mobiltelefone, Tablet-Computer, Laptop-Computer oder Smartwatches. Ein zentrales Bildungsziel von Schule ist der reflektierte Umgang mit eben diesen Medien, weshalb sie auch im Schulalltag einen Platz haben. Es gilt gleichzeitig der Grundsatz, dass während der Schulzeit der Austausch von Mensch zu Mensch im Vordergrund steht und gefördert werden soll.

Die Nutzung digitaler Medien wird deshalb wie folgt geregelt:

  • Bild-, Ton- und Videoaufnahmen von einzelnen oder mehreren Personen sind ohne ausdrückliche Erlaubnis auf dem gesamten Schulgelände untersagt.
  • Im Unterricht werden Mobiltelefone grundsätzlich ausgeschaltet oder stummgeschaltet und in der Tasche verstaut. Die Lehrkraft kann die Nutzung der Geräte in Unterrichtssituationen erlauben.
  • Ab Jahrgang 8 gelten die iPads als Lernmittel. Sie werden daher nicht grundsätzlich ausgeschaltet und dürfen abhängig vom Unterrichtsgeschehen auf den Tischen liegen.
  • Dringende Telefonate dürfen geführt werden, sofern vorher eine Lehrkraft dies erlaubt hat. In Notfällen darf das Mobiltelefon immer genutzt werden
  • In Prüfungssituationen müssen digitale Endgeräte ausgeschaltet werden. Ob die Geräte auch eingesammelt werden, wird durch die Lehrkräfte bzw. durch die Jahrgangsleitung festgelegt. Diese Regelungen gelten nicht, sofern digitale Endgeräte als Hilfs- bzw. Arbeitsmittel zugelassen oder sogar vorgeschrieben sind.
  • In den Pausen und Freistunden legen wir Wert auf den persönlichen Kontakt zu unseren Mitmenschen in der Schule. In den Pausen ist die Nutzung von digitalen Endgeräten (Smartphone, Tablet, Laptop) für die Klassen 5-9 auf dem gesamten Schulgelände untersagt. Schülerinnen und Schüler der Klasse 10 und der Sekundarstufe II dürfen digitale Endgeräte während der Pausen und Freistunden nutzen.
  • Die Regelungen für Klassenfahrten, Schulveranstaltungen und Exkursionen legen die jeweiligen Lehrkräfte bzw. die Schulleitung fest.
  • Sofern es im Umgang mit digitalen Medien zu Verstößen gegen diese Regelungen und/oder gesetzliche Bestimmungen kommt, muss die Schulgemeinschaft reagieren: Lehrkräfte beobachten während der Aufsicht die Nutzung der Geräte und handeln pädagogisch angemessen (z.B. Belehrung, Ermahnung, andere Erziehungsmittel). Bei besonders schweren Verstößen, auch bei einem entsprechenden Verdacht, ist das Gerät sofort an die Lehrkraft abzugeben. Die Schule leitet Ordnungsmaßnahmen ein und nimmt ggf. Kontakt zur Polizei auf.

Mensaordnung

Die Mensa soll der Schulgemeinschaft eine angenehme Atmosphäre bieten.
Um dies gemeinschaftlich zu gewährleisten, haben SchülerInnen, Eltern und Lehrer folgende Regelungen beschlossen:

  1. Die Öffnungszeit ist an Schultagen in der Regel von 08.00 Uhr bis 14.00 Uhr.
  2. Zwischen 12.00 Uhr und 14.00 Uhr ist die Mensa ausschließlich für diejenigen reserviert, die das Essensangebot der Mensa nutzen wollen.
  3. Der nicht abgegrenzte Bereich steht außerhalb der Essenszeiten mit Ausnahme der großen Pausen als Aufenthalts- und Arbeitsbereich zur Verfügung.
  4. Die Mensa dient in den Pausen ausschließlich der Versorgung.
  5. Die Mensa ist keine Pausenhalle.
    Zugang und Wege sind freizuhalten und dürfen auch in den Pausen nicht als Spiel – und Aufenthaltsbereich genutzt werden.
  6. In der Mensa ist der Verzehr von Speisen und Getränken, die von zuhause mitgebracht wurden, erlaubt.
    Der Verzehr von geholten oder gelieferten Speisen ist verboten.
    (z.B. McDonald, Pizza-Service)
  7. Mit der Einrichtung ist sorgfältig und pfleglich umzugehen. Stühle sind keine Fußablagen.
  8. Das Sitzen auf Tischen und Fensterbänken ist nicht zulässig.
  9. Stühle und Tische dürfen nicht umgestellt werden.
  10. In der Mensa herrscht Kaugummiverbot.
  11. Die Anweisungen des Mensa-Teams sind zu befolgen.
  12. Bei Missachtung bzw. Verstößen gegen die Mensa-Ordnung können Erziehungsmittel bzw. Ordnungsmaßnahmen nach § 61 NSchG angewandt werden.

Damit wir alle uns in unserer Mensa wohl fühlen, halten wir uns an folgende Regeln:

  • Für uns sind gegenseitige Rücksichtnahme, Lärmvermeidung und die Einhaltung angemessener Tischsitten selbstverständlich. Außerdem tragen wir durch gegenseitige Höflichkeit und Freundlichkeit zu einer angenehmen Atmosphäre bei.
  • Bevor wir die Mensa von außen betreten, reinigen wir insbesondere bei schlechtem Wetter unsere Schuhe.
  • Wir achten darauf, dass Durchgänge und Wege frei von Gepäck und Kleidung bleiben.
  • Wir stellen uns zur Essensausgabe diszipliniert in die Reihe.
  • Wir nehmen das Essen ausschließlich in der Mensa ein und benutzen nur hier das Geschirr und Besteck.
  • Wir selbst bringen nach dem Essen Tablett, Geschirr und Besteck an die entsprechenden Sammelstellen zurück, der Abfall wird getrennt.
  • Wir beseitigen groben Schmutz, Abfall auf Tischen, Stühlen und dem Boden sofort.

Wir stellen die Stühle wieder ordentlich an den Tisch.

Unsere Spielregeln im Internet

Jeder Teilnehmer im Netz ist voll und ganz für jede Aktion verantwortlich, die er im Netz durchführt. Das heißt, dass, auch wenn eine Aktion durchgeführt werden kann, sie nicht auch durchgeführt werden muss. Die Benutzung des Netzes ist ein Privileg und kein Recht, welches bei schlechtem Benehmen jederzeit entzogen werden kann. Daher sollte jeder sich an die folgenden Regeln halten.

  1. Vergiß niemals, dass auf der anderen Seite des Rechners ein Mensch sitzt!
  2. Verunglimpfe keine anderen Personen!
  3. Sei vorsichtig beim Zitieren aus urheberrechtlich geschützten Werken!
  4. Achte darauf, dass Du mit Deinen Aktionen keine Gesetze brichst!
  5. Begehe keine Straftaten und rufe nicht zu Straftaten auf.
  6. Benutze Deinen wirklichen Namen, kein Pseudonym!
  7. Schreibe nur dann in Blockschrift, wenn Du einen Punkt besonders hervorheben möchtest; Blockschrift außerhalb von Überschriften wird allgemein als SCHREIEN interpretiert.
  8. Veröffentliche keine gewaltverherrlichenden Inhalte und und setze keine Links auf solchen Seiten!
  9. Verherrliche weder Alkohol noch anderen Drogen!
  10. Veröffentliche keine Photos oder andere persönliche Daten ohne Genehmigung der Betroffenen im Internet!
  11. Veröffentliche keine pornografischen Inhalte!
  12. Benutze Deinen Computer nicht, um anderen Schaden zuzufügen!
  13. Stöbere nicht in anderer Leute Files!
  14. Nutze den Computer nicht zum Stehlen!

Benutze oder kopiere keine Software, für die Du nicht gezahlt hast!

Außerdem gelten für Seiten im Internet, Klassenhomepages und/oder Websites, auf die von der Homepage des Gymnasiums Oesede ein sogenannter Link gesetzt werden soll, neben den oben genannten, zwei weitere Regeln:

  1. Die Veröffentlichung von Aufgaben, Aufgabensammlungen sowie vollständigen Klassenarbeiten bedürfen der ausdrücklicher Genehmigung des Verfassers oder der Verfasserin dieser Aufgaben.
  2. Auf der Homepage bzw. Website darf sich weder ein Chat noch ein Gästebuch befinden.