Fahrtenkonzept

Jahrgang 5 Klassenfahrt (3 Tage zu Beginn des Schuljahres) Kosten bis zu 100 Euro Musik- Ensemble-Fahrt: einmal im Schuljahr drei Schultage, i.d.R. im Januar

Theater-AG-Fahrt: zweitägig, i.d.R. im Februar

OLMUN: eine Woche für einzelne Schüler der Jg. 10-12, i.d.R. im Juni

ein Wandertag
Jahrgang 6 ein Wandertag
Jahrgang 7/8 Klassenfahrt (ca. 5 Tage )

Für Lateinschülerinnen und Schüler fünftägige Fahrt nach Trier (zu Beginn des Schuljahres 7)

Kosten bis zu 250 Euro Schüleraustausch mit Frankreich
ein Wandertag
Jahrgang 9 Wandertag(e) Schüleraustausch mit der Tschechischen Republik
Jahrgang 10 Exkursion zum Niedersächsischen Landtag Kosten ca. 110 Euro
Berufskundliche Studientage in Lingen (zum Ende des Schuljahres)
Jahrgang 11 Kompaktphase Skikurs (Januar oder vor den Osterferien)
Jahrgang 12 Studienfahrt (bis zu 5 Schultage) Kosten bis zu 450 Euro

Das Fahrtenkonzept erhält seine Rahmenbedingungen durch den Erlass „Schulfahrten“ des MK von 2015.
In begründeten Ausnahmefällen kann eine Abweichung von diesem Fahrtenkonzept durch die Schulleitung genehmigt werden.

Weiterhin basiert es auf folgenden Gesamtkonferenzbeschlüssen und Beschlüssen der Schulleitung:

  • Die Erziehungsberechtigten werden in der Planungsphase schriftlich über die Ziele der Fahrten sowie über die zu erwartenden Kosten informiert.
  • Die Fahrten in Jahrgang 12 werden die Dauer von fünf Schultagen nicht überschreiten. Alle Kurse fahren zur gleichen Zeit. Die Studienfahrten werden von einer Leiste der Kurse auf erhöhtem Niveau durchgeführt. In Abhängigkeit von organisatorischen Gegebenheiten werden möglichst die Lehrkräfte in einer Kursleiste zusammengefasst, die Interesse an einer Kursfahrt haben.
  • Die Fahrten im Jahrgang 5 dauern drei Tage und werden unter der Thematik „Soziales Lernen“ mithilfe außerschulischer Referenten gestaltet.
  • Die Fahrten im Jahrgang 7/8 dauern eine Woche und sollen aus schulorganisatorischen Gründen möglichst parallel stattfinden.
  • Bei den Fahrten in den Klassen 5 und 7/8 verständigt sich die Klassenelternschaft über die Höhe des Taschengeldes.

Wandertage

  • Wandertage und Exkursionen zu außerschulischen Lernorten sind mindestens zwei Wochen vor der Durchführung beim zuständigen Koordinator zu beantragen.
  • Wandertage sollen möglichst nicht an den Schultagen stattfinden, an denen klassenübergreifende Stundenplanbänder liegen.
  • Der Termin für einen Wandertag in den anderen Jahrgängen kann bis zum Beginn des schriftlichen Abiturs individuell geplant werden. Falls nach Beginn des schriftlichen Abiturs ein Wandertag durchgeführt werden soll, findet dieser an einem jahrgangsweise festgelegten Tag statt (Jahresterminplan).
  • Vergnügungsparks werden im Rahmen von Wandertagen nicht besucht.